Was macht eine Aktiengesellschaft im Kern aus?
betrifft Aktionäre, Aktiengesellschaften, Vorstand
Eine Aktiengesellschaft ist eine eigene Person, deren Rechte und Pflichten von denen ihrer Aktionäre getrennt sind. Sie hat ein Grundkapital, das in Aktien aufgeteilt ist, die Aktionäre haften nicht persönlich, sie hat eine feste Ordnung ihrer Organe und darf Dividenden nur aus Reingewinnen ausschütten. Diese und gleich wichtige Merkmale prägen ihr Wesen.
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Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Das Wesen der Aktiengesellschaft ist insbesondere durch ihre Eigenpersönlichkeit als juristische Person, die darauf beruhende Trennung der Rechtssphäre der Aktiengesellschaft von jener ihrer Mitglieder, das Grundkapital und seine Zerlegung in Aktien, die fehlende Haftung der Aktionäre, die Struktur der Organe als Folge von Aufbau und Organisation, die Dividendenausschüttung nur aus Reingewinnen und andere im wesentlichen gleichgewichtige Kriterien charakterisiert.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080300 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 8 ObA 40/25b, 24.06.2026, Fall aus Wien
Genannte Normen
AktG §199 Abs1 Z3
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