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Wann ist eine geänderte Versicherung ein ganz neuer Vertrag?

betrifft Versicherungsnehmer, Versicherer
Für einen neuen Versicherungsvertrag spricht, wenn die wesentlichen Punkte wie versichertes Objekt, Versicherungssumme, Prämienzahlung und Laufzeit völlig neu vereinbart werden. Dass Ihnen bloß ein neuer Versicherungsschein ausgehändigt wird, genügt dagegen nicht, selbst wenn der alte Vertrag als erloschen bezeichnet wird.

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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 18.12.2024 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Erstprämie - Folgeprämie. Zur Frage der Abgrenzung bei Änderung eines bestehenden Versicherungsvertrages: Für neues Versicherungsverhältnis spricht es, wenn die für einen Versicherungsvertrag wesentlichen Punkte wie das versicherte Objekt, die Gesamtversicherungssumme, die Prämienzahlung und die Versicherungsdauer völlig neu vereinbart werden. Nicht jedoch ist die bloße Aushändigung eines neuen Versicherungsscheines ein entscheidendes Kriterium für die Begründung eines selbständigen neuen Vertrages, selbst wenn der alte Vertrag als erloschen bezeichnet wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080369 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 10.

Genannte Normen

VersVG §38; ARB 1988 Art 7.2.5

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