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Zahlt die Kaskoversicherung bei grob fahrlässigem Unfall?

günstig für Versicherer betrifft Versicherungsnehmer, Fahrzeugeigentümer, Versicherer, Konsumenten
Die Kaskoversicherung ist eine Sachversicherung und schützt das Interesse des Eigentümers am versicherten Fahrzeug. Hat der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt, muss der Versicherer nicht leisten. Das gilt auch dann, wenn die Versicherung auf fremde Rechnung abgeschlossen wurde.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 23.10.2024 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Die Kaskoversicherung ist eine Sparte der Sachversicherung, durch die das Interesse des Eigentümers des versicherten Fahrzeuges versichert ist. Der Versicherer ist daher leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat, auch dann, wenn die Kaskoversicherung auf fremde Rechnung genommen wurde.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080389 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Genannte Normen

VersVG §61

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherungsnehmer Rotlichtverstoß und grobe Fahrlässigkeit

Wer bei Rot fährt, handelt nicht automatisch grob fahrlässig. Es kommt auf die gesamten Umstände an, vor allem darauf, wie lange die Ampel schon Gelb und Rot gezeigt hat.

günstig für Versicherungsnehmer Beweislast bei grober Fahrlässigkeit

Die Versicherung. Beruft sie sich darauf, dass Sie den Schadensfall grob fahrlässig herbeigeführt haben und sie deshalb nicht zahlen muss, hat sie das auch zu beweisen. Es genügt nicht, dass sie nur zeigt, dass Sie eine Sorgfaltspflicht getroffen hat; ein grobes Verschulden ist damit noch nicht dargetan.

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