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Wer muss beweisen, dass ich den Schaden grob fahrlässig verursachte?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Versicherungsnehmer, Versicherer, Konsument
Die Versicherung. Beruft sie sich darauf, dass Sie den Schadensfall grob fahrlässig herbeigeführt haben und sie deshalb nicht zahlen muss, hat sie das auch zu beweisen. Es genügt nicht, dass sie nur zeigt, dass Sie eine Sorgfaltspflicht getroffen hat; ein grobes Verschulden ist damit noch nicht dargetan.

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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 30.06.2021 (11 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1975)

Wird der Risikoausschluß des § 61 VersVG behauptet, so muß der Versicherer auch die grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers an der Herbeiführung des Versicherungsfalles beweisen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080378 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Genannte Normen

VersVG §61

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Beweislast für den Versicherungsfall

Wenn Sie Leistungen aus Ihrer Versicherung verlangen, müssen Sie beweisen, dass ein Versicherungsfall vorliegt. Das ergibt sich aus der allgemeinen Beschreibung des versicherten Risikos.

günstig für Versicherer Grobe Fahrlässigkeit als Risikoausschluss

Ja. Zahlt der Versicherer nicht, weil Sie den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt haben, geht es nicht um die Verletzung einer Ihrer Pflichten, sondern um einen Ausschluss vom versicherten Risiko. Daneben können vereinbarte Pflichten weiterhin gelten; beide Fälle stehen gleichrangig nebeneinander.

Verwandte Fragen

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