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Schützt die Kaskoversicherung des Eigentümers auch mich als Fahrer?

günstig für Versicherer betrifft Mieter, Fahrer, Eigentümer, Versicherer
Nein, grundsätzlich nicht: In der Kaskoversicherung ist nur das Interesse des Eigentümers am Wert des Fahrzeugs versichert; Mieter und Fahrer sind anders als in der Haftpflichtversicherung nicht mitversichert. Nach neuerer Ansicht kann die Auslegung des Vertrags aber ergeben, dass der Versicherer bei leichter Fahrlässigkeit stillschweigend auf den Rückgriff verzichtet.

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Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 30.06.2021 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1961)

Bei der Kaskoversicherung ist nur das Interesse des Eigentümers an dem Sachwert des Fahrzeuges versichert, der Mieter und Fahrer des Wagens ist im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung nicht Mitversicherter in der Kaskoversicherung (vgl JBl 1957,622).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081503 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

AKB §10; AKB §12

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherungsnehmer Vorrang des Geschädigten beim Selbstbehalt

Zahlt die Versicherung nur einen Teil Ihres Schadens, etwa wegen eines Selbstbehalts, bleiben Sie für den Rest Gläubiger gegenüber dem Schädiger. Für diesen noch offenen Teil haben Sie Vorrang vor der Versicherung. Der auf die Versicherung übergegangene Teil kommt erst danach zum Zug.

günstig für Versicherungsnehmer Teilweise Zahlung und Aufteilung des Anspruchs

Ersetzt Ihnen die Versicherung nur einen Teil Ihres Schadens, geht auch nur dieser Teil des Ersatzanspruchs auf sie über. Der übrige Teil bleibt bei Ihnen. Sie können ihn also weiterhin selbst gegen den Schädiger geltend machen.

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