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Wann geht meine Versicherung auf den neuen Eigentümer über?

betrifft Versicherungsnehmer, Erwerber, Käufer, Versicherer
Als Veräußerung der versicherten Sache gilt jede Übertragung des Eigentums durch ein Rechtsgeschäft an eine einzelne Person. Damit ist der Fall gemeint, dass die Sache selbst weitergegeben wird.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 19.03.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Unter Veräußerung der versicherten Sache im Sinne des § 69 VersVG ist jede Eigentumsübertragung durch rechtsgeschäftliche Einzelrechtsnachfolge zu verstehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080616 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

VersVG §69

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