Wann geht meine Versicherung auf den neuen Eigentümer über?
betrifft Versicherungsnehmer, Erwerber, Käufer, Versicherer
Als Veräußerung der versicherten Sache gilt jede Übertragung des Eigentums durch ein Rechtsgeschäft an eine einzelne Person. Damit ist der Fall gemeint, dass die Sache selbst weitergegeben wird.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 19.03.2025 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Unter Veräußerung der versicherten Sache im Sinne des § 69 VersVG ist jede Eigentumsübertragung durch rechtsgeschäftliche Einzelrechtsnachfolge zu verstehen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Einer versicherten GmbH & Co KG steht die Berufung nach §§ 69 f VersVG weder direkt noch analog zu, auch wenn ein Wechsel aller Kommanditisten und bei der einzigen Komplementärin ein Wechsel aller Gesellschafter stattfindet.OGH 7 Ob 74/17h, 21.09.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080616 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 7 Ob 5/25y, 19.03.2025, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
VersVG §69
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