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Gilt eine Schenkung als Veräußerung bei der Versicherung?

betrifft Versicherungsnehmer, Erwerber, Beschenkte, Versicherer
Auch wenn Sie eine versicherte Sache verschenken, gilt das im Sinn des Versicherungsvertragsgesetzes als Veräußerung. Es macht also keinen Unterschied, ob die Sache verkauft oder verschenkt wird.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 19.03.2025 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Auch eine Schenkung ist als Veräußerung im Sinne des § 69 VersVG anzusehen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018882 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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