Was gilt als Verkauf einer Sache während eines Prozesses?
betrifft Kläger, Beklagte, Käufer, Erben
Als Veräußerung gilt jeder Wechsel in der Zuständigkeit über die Sache oder Forderung, um die im Prozess gestritten wird. Ausgenommen ist nur der Übergang durch Gesamtrechtsnachfolge, etwa durch Erbschaft.
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
"Veräußerung" ist jeder Wechsel in der Rechtszuständigkeit an der vom Klagebegehren betroffenen Sache oder Forderung außerhalb einer Gesamtrechtsnachfolge.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Servitutenklage.OGH 1 Ob 150/14m, 18.09.2014
- Eine Umstellung des Begehrens auf den Rechtsnachfolger auf Klägerseite ist zwar möglich, aber nicht notwendig.OGH 1 Ob 150/14m, 18.09.2014
- Eine Anwendung des § 234 ZPO ist bei Gesamtrechtsnachfolge durch Einantwortung ausgeschlossen.OGH 5 Ob 74/09g, 12.05.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039302 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 11.
- OGH 4 Ob 111/25i, 16.12.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 59/22w, 01.06.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 161/16m, 23.01.2017, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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