Kann ich kündigen, wenn ich halb geerbt und halb gekauft habe?
betrifft Erben, Erwerber, Liegenschaftseigentümer, Versicherer
Wer eine Hälfte einer gegen Brandschaden versicherten Liegenschaft durch ein Geschäft unter Lebenden und die andere Hälfte durch Erbfolge erworben hat, kann den Versicherungsvertrag nicht aufkündigen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1935, zuletzt bestätigt am 19.03.2025 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1935)
Wer die Hälfte einer gegen Brandschaden versicherten Liegenschaft durch Rechtsgeschäft unter Lebenden, die andere Hälfte aber durch Erbfolge erworben hat, kann den Versicherungsvertrag nicht aufkündigen (§§ 65, 68 VersVG).
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080745 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 7 Ob 5/25y, 19.03.2025, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
VersVG §70
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