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Ab wann darf ich als neuer Miteigentümer kündigen?

günstig für Erwerber betrifft Miteigentümer, Erwerber, Liegenschaftseigentümer, Versicherer
Wer mehr als die Hälfte der Anteile an der Liegenschaft erwirbt, darf auch wegen des Eigentümerwechsels kündigen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Sie die Mehrheit auf einmal oder in mehreren Schritten erworben haben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 19.03.2025 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Mit dem Erwerb von mehr als 50 % der Anteile an der Liegenschaft wird auch die Legitimation zur Eigentümerwechselkündigung erworben, gleich ob dieser Mehrheitsanteilserwerb auf einmal oder in mehreren Vorgängen erfolgt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113297 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

VersVG §70

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