Prüft der Versicherungsvertreter, ob mein Schutz ausreicht?
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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 22.10.2025 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Nachvertragliche Warn- bzw Aufklärungspflicht.OGH 7 Ob 72/11f, 31.08.2011
- Hier: Unterlassener Hinweis des Versicherungsagenten auf die Unterversicherung (Art 10 ABS; LAEFLS Fassung 1/2003).OGH 7 Ob 94/09p, 28.10.2009
- Doch muss der Agent Fehlvorstellungen, die der Versicherungsnehmer über den Deckungsumfang äußert, richtigstellen.OGH 7 Ob 49/06s, 30.08.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080898 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 7 Ob 103/25k, 22.10.2025, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
AHBA Art4.3; VersVG §43
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Erkennt der Versicherungsvertreter aus Ihren Äußerungen klar, dass Sie sich über einen ganz wesentlichen Punkt des Vertrags etwas Falsches vorstellen, muss er Sie darüber aufklären. Das gilt etwa, wenn Sie annehmen, der Schutz beginne so früh wie möglich.
Bei der Frage, ob Ihr Vorhaben Aussicht auf Erfolg hat, darf die Rechtsschutzversicherung keinen strengen Maßstab anlegen. Es reicht also nicht, dass der Ausgang zweifelhaft erscheint.