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Prüft der Versicherungsvertreter, ob mein Schutz ausreicht?

günstig für Versicherer betrifft Versicherungsnehmer, Versicherer, Versicherungsagent, Konsument
Der Vertreter der Versicherung muss nicht von sich aus prüfen, ob die Versicherungsbedingungen Ihren erkennbaren Bedarf voll abdecken.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 22.10.2025 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Der Agent muss nicht prüfen, ob die Versicherungsbedingungen das erkennbare Versicherungsbedürfnis voll abdecken.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080898 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Genannte Normen

AHBA Art4.3; VersVG §43

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherungsnehmer Aufklärungspflicht bei erkennbarem Irrtum

Erkennt der Versicherungsvertreter aus Ihren Äußerungen klar, dass Sie sich über einen ganz wesentlichen Punkt des Vertrags etwas Falsches vorstellen, muss er Sie darüber aufklären. Das gilt etwa, wenn Sie annehmen, der Schutz beginne so früh wie möglich.

günstig für Versicherungsnehmer Prüfung der Erfolgsaussichten im Rechtsschutz

Bei der Frage, ob Ihr Vorhaben Aussicht auf Erfolg hat, darf die Rechtsschutzversicherung keinen strengen Maßstab anlegen. Es reicht also nicht, dass der Ausgang zweifelhaft erscheint.

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