Muss mir der Versicherungsmakler sagen, welchen Schutz er sucht?
günstig für Kunde betrifft Versicherungsnehmer, Versicherungsmakler, Konsumenten, Unternehmer
Ja. Es ist eine besondere Pflicht des Maklers aus dem Vertrag mit Ihnen, Ihnen darzulegen, welchen Versicherungsschutz er für Sie anstrebt.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 19.12.2018 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2004)
Es ist spezifische Vertragspflicht des Maklers seinem Vertragspartner gegenüber darzulegen, welchen Versicherungsschutz er für seinen Kunden anstrebt.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118895 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 7 Ob 183/18i, 19.12.2018, Fall aus Wien
Genannte Normen
MaklerG §28
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