Wie streng prüft die Rechtsschutzversicherung meine Erfolgsaussichten?
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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (53 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Unterschiedlicher Sorgfaltsmaßstab bei der Anwaltshaftung.OGH 4 Ob 29/25f, 25.02.2025
- Wird die Finanzierung des Erwerbs des Fahrzeugs über einen gleichzeitig mit dem Kaufvertrag abgeschlossenen (und mit diesem daher eine vertragliche Einheit bildenden) Leasingvertrag behauptet und bleibt somit nach dem klägerischen Vorbringen die Möglichkeit, dass die Leasinggeberin in den ursprünglichen, ausschließlich der Spezifikation des Fahrzeugs dienenden Kaufvertrag eintrat, wird die schlüssige Geltendmachung eines Schadens aus diesem Kaufvertrag verneint. Es liegen somit mangelnde Erfolgsaussichten im Sinn von Art 9.2.3 ARB 2000 vor, weil die Klägerin aufgrund der Leasingfinanzierung den in ihrem Vermögen entstandenen Schaden nicht schlüssig dargelegt hat.OGH 7 Ob 75/24s, 28.08.2024
- Hier: Rechtsschutz für Klage gegen Herstellerin bei Finanzierungsleasing eines Fahrzeugs, dessen Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtigung ausgeliefert worden sei.OGH 7 Ob 75/24s, 28.08.2024
- Rechtsschutz für Klage gegen Herstellerin bei Finanzierungsleasing eines Fahrzeugs, dessen Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtigung ausgeliefert worden sei.OGH 7 Ob 200/23x, 11.12.2023
- Hier: Erwerb gebrauchter Diesel-PKW.OGH 7 Ob 120/23g, 27.09.2023
Alle 19 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Verneinung des Einwands, dass der Versicherer für die Verfolgung von ihm nach Kartell- oder sonstigen Wettbewerbsrecht (einschließlich UWG) zustehenden Ansprüchen keine Deckung übernimmt.OGH 7 Ob 119/23k, 30.08.2023
- Der Kläger muss eine Anrechnung von Vorteilen nicht bereits in seiner Klage vorwegnehmen.OGH 7 Ob 119/23k, 30.08.2023
- Der Kläger ist im Deckungsprozess nicht verpflichtet, allfällige – vom beklagten Versicherer erst einzuwendende – Risikoausschlüsse zu berücksichtigen und seinem Begehren insoweit eine einschränkende Formulierung zu geben.OGH 7 Ob 119/23k, 30.08.2023
- Hier hat der Versicherungsnehmer während des versicherten Zeitraums einen gebrauchten Diesel-PKW erworben und begehrt Rechtsschutzdeckung für die Geltendmachung eines auf § 1295 ABGB sowie § 874 ABGB gestützten Anspruchs auf Ersatz des Minderwerts (30 % des Kaufpreises) sowie eine Haftung für Spät- und Dauerfolgen gegen die Herstellerin wegen des Kaufs eines Fahrzeugs, dessen Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgeliefert worden sei. Der Oberste Gerichtshof hat bereits mehrfach dargelegt, dass der damit behauptete deliktische Anspruch gegen die Herstellerin eines Kraftfahrzeugs von Artikel 19.1.2 ARB umfasst ist. Die Rechtsansicht der Vorinstanzen, damit habe der Kläger den Versicherungsfall schlüssig dargelegt, entspricht der Rechtsprechung des Fachsenats.OGH 7 Ob 119/23k, 30.08.2023
- Die ursprünglich an dieser Stelle aus Versehen mit der Kennzeichnung T10 erfolgte Wiederholung des Teilsatzes T7 wurde gelöscht. - Oktober 2023OGH 7 Ob 116/23v, 30.08.2023
- Hier: Rechtsschutz für Klage gegen Herstellerin wegen Kaufs eines Fahrzeugs, dessen Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtigung ausgeliefert worden sei.OGH 7 Ob 104/23d, 30.08.2023
- Die ursprünglich an dieser Stelle aus Versehen mit der Kennzeichnung T8 erfolgte Wiederholung des Teilsatzes T7 wurde gelöscht. - Oktober 2023OGH 7 Ob 86/23g, 28.06.2023
- Hier: Erwerb gebrauchter Diesel-PKW.OGH 7 Ob 89/23y, 28.06.2023
- Hier: Rechtsschutz für Klage gegen Herstellerin und Verkäuferin eines PKW, wobei der Kläger offen ließ, welches Klagebegehren er in welcher Höhe gegen wen zu erheben beabsichtigt.OGH 7 Ob 152/22m, 09.11.2022
- Rechtsfrage der Anrechnung des Weiterverkaufserlöses auf den Schaden ist im zu deckenden Prozess zu klären, weshalb im Deckungsprozess nicht beurteilt werden kann, dass ein Unterliegen des Klägers wahrscheinlicher ist als ein Obsiegen.OGH 7 Ob 65/22t, 24.08.2022
- Hier: Rechtsschutz für Klage gegen Herstellerin eines Diesel-PKW.OGH 7 Ob 61/22d, 29.07.2022
- Die Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Rechtsschutzversicherung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.OGH 7 Ob 59/18d, 20.04.2018
- Hängt der Ausgang im zu deckenden Prozess bei Fehlen einer klaren Gesetzeslage von einer bisher nicht gelösten Rechtsfrage ab, dann rechtfertigt dies nicht die Annahme, dass keine oder keine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.OGH 7 Ob 161/16a, 28.09.2016
- Bei der Erfolgsaussichtsprüfung nach den ARB können die zur Prozesskostenhilfe entwickelten Grundsätze übernommen werden. Die vorzunehmende Beurteilung, ob "keine oder nicht hinreichende Aussicht auf Erfolg" besteht, hat sich am Begriff "nicht als offenbar aussichtslos" des die Bewilligung der Verfahrenshilfe regelnden § 63 ZPO zu orientieren.OGH 7 Ob 47/02s, 29.04.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081929 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 53.
- OGH 7 Ob 58/26v, 24.06.2026, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 217/25z, 15.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 218/24w, 22.04.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 7 Ob 9/25m, 19.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 75/24s, 28.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 107/24x, 28.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 63/24a, 19.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 28/24d, 22.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 140/23y, 27.09.2023, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 120/23g, 27.09.2023, Fall aus Wien
Genannte Normen
ARB allg; ARB 1995 Art9; ARB 2005 allg; ARB 2009 Art 9.2.2; Rechtsschutzversicherung allg
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Vertreter der Versicherung muss nicht von sich aus prüfen, ob die Versicherungsbedingungen Ihren erkennbaren Bedarf voll abdecken.
In der Rechtsschutzversicherung können Sie die Leistung spätestens dann verlangen, wenn sich für Sie so konkret abzeichnet, dass Ihre Interessen vertreten werden müssen, dass Sie mit Rechtskosten rechnen müssen. Vom allgemeinen Anspruch auf Versicherungsschutz sind die einzelnen Ansprüche auf Übernahme konkreter Kosten zu unterscheiden. Ist der allgemeine Versicherungsschutz verjährt, darf der Versicherer auch die Übernahme später entstehender Kosten verweigern.