Was passiert, wenn ich Beweise nach dem Unfall beseitige?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 21.05.2025 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unrichtige Schadensmeldung.OGH 7 Ob 24/25t, 21.05.2025
- Vorlage von Tachografenscheiben durch den Masseverwalter erst im Verfahren.OGH 7 Ob 157/08a, 22.10.2008
- Hier: Art 12 BW 1/95.OGH 7 Ob 63/02v, 08.07.2002
- Es geht nicht an, eine für den Versicherer erkennbar relevante Beweissituation zunächst untergehen zu lassen und später, nachdem dem Versicherer keine Möglichkeit einer Widerlegung mehr offen steht, durch nicht mehr objektivierbare Aussagen oder sonstige Beweismittel zu ersetzen.OGH 7 Ob 63/02v, 08.07.2002
- Ist dem Versicherungsnehmer eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung vorzuwerfen, so obliegt ihm ein strikt zu führender Kausalitätsgegenbeweis, dass die Obliegenheitsverletzung weder auf die Feststellung des Versicherungsfalles noch auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers einen Einfluss gehabt hat. Hier: Beschädigung von drei parkenden Fahrzeugen ohne Polizeianzeige.OGH 7 Ob 79/02x, 08.07.2002
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- Der Kausalitätsgegenbeweis ist strikt zu führen, das heißt es sind nur solche Beweismittel geeignet, die den unterdrückten Beweismitteln gleichwertig sind.OGH 7 Ob 102/01b, 26.09.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081225 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 19.
- OGH 7 Ob 24/25t, 21.05.2025, Fall aus Wien
Genannte Normen
AFIB 1993 Art5 Z3.1; AKHB 1985 §9 Abs2; VersVG §6 Abs3 D
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Zunächst genügt der Nachweis, dass Sie das Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt haben und es nach ununterbrochener Abwesenheit bei Ihrer Rückkehr nicht mehr auffindbar war. Der Versicherer kann dann Umstände beweisen, die gegen einen Versicherungsfall sprechen. Dieser Anschein ist schon widerlegt, wenn Umstände ernsthaft für einen anderen Geschehensablauf sprechen.
Ja. Weil der Nachweis eines Versicherungsfalls oft sehr schwierig ist, stehen Ihnen Beweiserleichterungen zu. Es genügt, wenn Sie ein Mindestmaß an Tatsachen beweisen, die nach außen das Erscheinungsbild eines Versicherungsfalls ergeben.