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Was passiert, wenn ich Beweise nach dem Unfall beseitige?

günstig für Versicherer betrifft Versicherungsnehmer, Versicherer, Unfallbeteiligte
Wer nach einem Unfall ein Beweismittel beseitigt, das für die vollständige Aufklärung nötig gewesen wäre, kann sich nicht mit selbst ausgewählten, günstigen Beweismitteln entlasten. Ein wirksamer Gegenbeweis setzt eine gleichwertige Beweislage voraus. Genau die hat der Versicherte durch sein Verhalten zerstört oder eingeschränkt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 21.05.2025 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Unterdrückt der Versicherte nach einem Unfall ein für die restlose Aufklärung erforderliches Beweismittel, so steht es ihm nicht frei, den ihm obliegenden Kausalitätsgegenbeweis durch Beweismittel, von denen er annehmen darf, dass sie für ihn sprechen, zu erbringen. Ein wirksamer Gegenbeweis würde voraussetzen, dass ihm eine Beweislage zugrunde liegt, die seiner gleichwertig ist, die der Versicherte durch seine Verschleierungshandlungen zerstört oder eingeschränkt hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081225 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 19.

Genannte Normen

AFIB 1993 Art5 Z3.1; AKHB 1985 §9 Abs2; VersVG §6 Abs3 D

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherungsnehmer Beweis eines Autodiebstahls

Zunächst genügt der Nachweis, dass Sie das Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt haben und es nach ununterbrochener Abwesenheit bei Ihrer Rückkehr nicht mehr auffindbar war. Der Versicherer kann dann Umstände beweisen, die gegen einen Versicherungsfall sprechen. Dieser Anschein ist schon widerlegt, wenn Umstände ernsthaft für einen anderen Geschehensablauf sprechen.

günstig für Versicherungsnehmer Beweiserleichterung im Versicherungsfall

Ja. Weil der Nachweis eines Versicherungsfalls oft sehr schwierig ist, stehen Ihnen Beweiserleichterungen zu. Es genügt, wenn Sie ein Mindestmaß an Tatsachen beweisen, die nach außen das Erscheinungsbild eines Versicherungsfalls ergeben.

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