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Wer muss beweisen, dass mein Unfall kein Arbeitsunfall war?

günstig für Versicherter betrifft Arbeitnehmer, Versicherte, Versicherungsträger, Arbeitgeber
Behauptet der Versicherungsträger, Sie hätten sich durch Ihr Verhalten vom Betrieb gelöst, muss er das beweisen. Das ist kein Umstand, den Sie widerlegen müssen, sondern ein Einwand, der Ihren Anspruch beseitigen soll. Die Beweislast liegt daher beim Träger.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 24.04.2025 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Die Beweislast dafür, dass durch die Vorgangsweise des Versicherten eine Lösung vom Betrieb eingetreten ist, trifft die beklagte Partei. Es handelt sich dabei nicht um ein negatives Tatbestandsmerkmal, sondern um eine anspruchsvernichtende Tatsache.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083992 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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