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Wie zeige ich, dass mein Fehler den Schaden nicht beeinflusst hat?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Versicherungsnehmer, Versicherungen, Konsumenten
Sie können nachweisen, dass Ihre Pflichtverletzung weder auf die Feststellung des Versicherungsfalls noch auf Feststellung oder Umfang der Leistung der Versicherung Einfluss hatte. Dieser Nachweis kann für den gesamten Schaden oder auch nur für einen Teil davon gelingen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (52 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Unter Kausalitätsgegenbeweis ist der Nachweis zu verstehen, dass die Obliegenheitsverletzung weder auf die Feststellung des Versicherungsfalles noch auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers einen Einfluss gehabt hat (7 Ob 238/98w, 7 Ob 319/01i). Dieser kann zum Gesamtschaden oder für einen Teil des Schadens gelingen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116979 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 52.

Genannte Normen

VersVG §6 Abs3 A

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Beweis der Folgenlosigkeit einer Pflichtverletzung

Wollen Sie zeigen, dass Ihre Pflichtverletzung keine Auswirkungen hatte, müssen Sie das streng beweisen. Es genügt nicht, den ursächlichen Zusammenhang bloß als unwahrscheinlich darzustellen.

günstig für Versicherer Folgen einer Pflichtverletzung im Versicherungsvertrag

Haben Sie eine Pflicht aus dem Versicherungsvertrag verletzt, können Sie den Verlust des Schutzes nur auf zwei Wegen abwenden. Entweder Sie beweisen, dass Sie überhaupt kein Verschulden trifft. Oder Sie beweisen, dass sich Ihre Verletzung auf den Schadensfall nicht ausgewirkt hat.

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