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Muss ich als Dienstnehmer der Versicherung meines Chefs alles ersetzen?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Versicherungen
Nein. Verlangt die Kaskoversicherung Ihres Arbeitgebers von Ihnen Ersatz, weil Sie als berechtigter Lenker den Schaden verursacht haben, gelten dieselben Begrenzungen wie bei der Haftung gegenüber dem Arbeitgeber. Sie können der Versicherung alles entgegenhalten, was Sie auch Ihrem Arbeitgeber einwenden könnten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 30.06.2021 (15 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1975)

Ist der berechtigte Lenker Dienstnehmer des kaskoversicherten Versicherungsnehmer, so unterliegt der auf den Versicherer übergegangene Schadenersatzanspruch den Beschränkungen nach § 2 DHG.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0054674 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 15.

Genannte Normen

DHG §2; VersVG §67

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Haftungsprivileg des Dienstgebers bleibt

Ja. Die Regel, die die Ersatzpflicht des Dienstgebers bei Arbeitsunfällen einschränkt, wurde durch das Gesetz über die Haftung für Eisenbahn- und Kraftfahrzeugunfälle nicht aufgehoben. Sie gilt daher weiterhin.

günstig für Arbeitgeber Rückgriff des Arbeitgebers nach Schadenszahlung

Erst dann, wenn er den Schaden dem Geschädigten tatsächlich ersetzt hat. Vorher steht ihm gegen Sie gar kein Rückgriffsanspruch zu. Auch die sechsmonatige Frist für diesen Anspruch beginnt nicht vor diesem Zeitpunkt zu laufen.

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