Hafte ich als Mieter für leichte Schäden am Mietauto?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 30.06.2021 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1961)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016571 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 7 Ob 219/20m, 30.06.2021, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Als Mieter oder Pächter haften Sie nicht nur für Schäden, die Sie selbst verschulden. Sie haften auch für das Verschulden jener Personen, die die Sache mit Ihrer Duldung benützen, etwa Familienangehörige, Personal, Gäste und Handwerker. Wie weit dieser Kreis reicht, ergibt sich aus dem Zweck des Vertrags.
Für die gewöhnliche Abnützung der Wohnung müssen Sie als Mieter nicht einstehen. Für schuldhaft verursachte Beschädigungen haften Sie aber sehr wohl. Das gilt auch, wenn nicht Sie selbst, sondern eine von Ihnen beauftragte Firma oder eine Person, der Sie die Nutzung überlassen haben, den Schaden verursacht hat.