Zum Inhalt springen

Hafte ich als Mieter für leichte Schäden am Mietauto?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Versicherung, Konsument
Nicht, wenn ein Haftungsausschluss vereinbart wurde. Zwischen einem gewerblichen Vermieter und dem Mieter eines kaskoversicherten Autos darf vereinbart werden, dass Sie für Beschädigungen bei leichter Fahrlässigkeit nicht haften. Diese Vereinbarung muss auch die Versicherung gegen sich gelten lassen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 30.06.2021 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1961)

Es ist zulässig, wenn zwischen einem gewerbsmässigen Vermieter und dem Mieter eines Kraftwagens, der kaskoversichert ist, ein Haftungsausschluß für Beschädigungen des vermieteten Wagens bei leichter Fahrlässigkeit vereinbart wird. Dies muss auch der Versicherer gegen sich gelten lassen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016571 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Haftung des Mieters für andere Personen

Als Mieter oder Pächter haften Sie nicht nur für Schäden, die Sie selbst verschulden. Sie haften auch für das Verschulden jener Personen, die die Sache mit Ihrer Duldung benützen, etwa Familienangehörige, Personal, Gäste und Handwerker. Wie weit dieser Kreis reicht, ergibt sich aus dem Zweck des Vertrags.

günstig für Vermieter Haftung des Mieters für Schäden

Für die gewöhnliche Abnützung der Wohnung müssen Sie als Mieter nicht einstehen. Für schuldhaft verursachte Beschädigungen haften Sie aber sehr wohl. Das gilt auch, wenn nicht Sie selbst, sondern eine von Ihnen beauftragte Firma oder eine Person, der Sie die Nutzung überlassen haben, den Schaden verursacht hat.

Verwandte Fragen

Versicherung · Haftung des Mieters eines Fahrzeugs
Versicherung · Fahrer und Mieter in der Kaskoversicherung
Schadenersatz · Halter beim Mietfahrzeug
Schadenersatz · Haltereigenschaft bei kurzer Fahrzeugüberlassung