Ist ein Vereinsmitglied bei der Kaskoversicherung mitversichert?
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 30.06.2021 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- In Fällen, in denen schon bei Abschluß des Kaskoversicherungsvertrages vorgesehen wird, daß die versicherte Sache auch von Dritten benützt wird, Mitglieder eines Fliegerclubs, die Vereinsflugzeuge benützen, ohne daß damit eine Risikoerhöhung verbunden ist, ist der Einschluß des Sachersatzinteresses dieser Dritten in die Kaskoversicherung des Eigentümers anzunehmen.OGH 7 Ob 1/93, 17.02.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081336 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 7 Ob 219/20m, 30.06.2021, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
VersVG §67
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Zahlt die Versicherung nur einen Teil Ihres Schadens, etwa wegen eines Selbstbehalts, bleiben Sie für den Rest Gläubiger gegenüber dem Schädiger. Für diesen noch offenen Teil haben Sie Vorrang vor der Versicherung. Der auf die Versicherung übergegangene Teil kommt erst danach zum Zug.
Ja. Der Rechtsschutz für Sie als Arbeitnehmer knüpft in den Bedingungen allgemein an den arbeitsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff an. Er erstreckt sich daher auch auf arbeitnehmerähnliche Personen, und zwar für Fälle, die unmittelbar mit der Berufsausübung zusammenhängen.