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Zahlt die Versicherung auch Folgeschäden einer Dachlawine?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Hauseigentümer, Versicherungsnehmer, Versicherungen
Als Schneedruckschaden gelten nicht nur jene Schäden, die das Gewicht der Schneemassen unmittelbar am Dach verursacht. Erfasst sind auch alle Folgeschäden aus einem solchen Ereignis, etwa eine Dachlawine nach dem Ausbrechen der Schneerechen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 19.02.2025 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Unter "Schneedruckschäden" sind nicht nur die unmittelbar durch das Gewicht der angesammelten Schneemassen am Dach eines versicherten Hauses verursachten Beschädigungen zu verstehen, sondern auch alle Folgeschäden, die durch ein derartiges Schadensereignis bewirkt werden (Dachlawine nach Ausbrechen der Schneerechen).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081553 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

1ASB (Allgemeine Bedinungen für die Sturmversicherung, Fassung 2002) Art1.3; AStB Art1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

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