Muss ich mein Dach gegen Dachlawinen sichern?
betrifft Hauseigentümer, Geschädigte, Anrainer
Wie sorgfältig Sie gegen die Gefahr von Dachlawinen vorsorgen müssen, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Dabei zählen etwa das Wetter, die Bauart des Gebäudes und des Daches und die Lage des Hauses. Danach beurteilt sich auch, ob eine Maßnahme wie das Aufstellen von Warnstangen ausgereicht hat.
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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 25.07.2024 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Bei der Versorgung zur Abwendung der Gefahr eines Schadens durch abgehende Dachlawinen bestimmt sich der Grad der anzuwendenden Sorgfalt sowie die Art und der Umfang der Sicherungspflicht nach den im Einzelfall gegebenen Verhältnissen, wie Witterung, Bauart des Gebäudes, insbesonders des Daches, örtliche Lage des Gebäudes uä. Danach ist auch zu beurteilen, ob eine bestimmte Maßnahme - insbesonders das Aufstellen von Warnstangen - ausreichend war.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Rechtsfragen von über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung sind daher regelmäßig nicht zu beantworten.OGH 2 Ob 122/24s, 25.07.2024
- Hier: Dach mit ausreichend dimensioniertem Schneerückhalte‑ und Schneefangsystem gegen Dachlawinen.OGH 2 Ob 37/13z, 30.07.2013
- Unter Berücksichtigung dieser örtlichen Verhältnisse muß hinsichtlich des Inhaltes der Verpflichtung darauf abgestellt werden, welche Maßnahmen erforderlich sind und nach objektiven Maßstäben zumutbar sind um die von der Gefahrenquelle drohende Schädigung zu vermeiden. Es handelt sich dabei nämlich um die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verhaltens, wofür nur objektive Kriterien zu berücksichtigen sind. Die Erforderlichkeit der Maßnahme und die Zumutbarkeit derselben bestimmt sich - immer unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles - nach der Größe und Schwere der drohenden Gefahr und richtet sich nach dem Maß der sorge für den am meisten schutzbedürftigen Teil des jeweils zu schützenden Personenkreises (vgl Staudinger, BGB 10/11 II, S 3012, § 823).OGH 6 Ob 780/80, 04.03.1981
- Bei Dachlawine auf vorbeifahrendes Auto ist auch Aufstellen von Warnstangen sinnlos.OGH 3 Ob 598/79, 14.11.1979
- Hier: Wurde Anbringung von Schneehaken für ausreichend befunden.OGH 7 Ob 41/73, 28.03.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023407 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 18.
- OGH 2 Ob 122/24s, 25.07.2024, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1319
- Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) § 93
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