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Muss ich mein Dach gegen Dachlawinen sichern?

betrifft Hauseigentümer, Geschädigte, Anrainer
Wie sorgfältig Sie gegen die Gefahr von Dachlawinen vorsorgen müssen, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Dabei zählen etwa das Wetter, die Bauart des Gebäudes und des Daches und die Lage des Hauses. Danach beurteilt sich auch, ob eine Maßnahme wie das Aufstellen von Warnstangen ausgereicht hat.

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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 25.07.2024 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1971)

Bei der Versorgung zur Abwendung der Gefahr eines Schadens durch abgehende Dachlawinen bestimmt sich der Grad der anzuwendenden Sorgfalt sowie die Art und der Umfang der Sicherungspflicht nach den im Einzelfall gegebenen Verhältnissen, wie Witterung, Bauart des Gebäudes, insbesonders des Daches, örtliche Lage des Gebäudes uä. Danach ist auch zu beurteilen, ob eine bestimmte Maßnahme - insbesonders das Aufstellen von Warnstangen - ausreichend war.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023407 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 18.

Im Gesetz

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