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Wann zahlt die Sturmversicherung für einen Schaden?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Versicherungsnehmer, Versicherer, Hauseigentümer, Mieter
Ein Sturm wirkt unmittelbar ein, wenn er die zeitlich letzte Ursache des Schadens ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Druck oder Sog der Luft versicherte Sachen beschädigt oder zerstört. Dazu zählt auch, wenn Gegenstände umgeworfen oder von oben heruntergeworfen werden und dabei zerbrechen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 25.03.2026 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Sturm wirkt dann unmittelbar ein, wenn er die zeitlich letzte Ursache des Sachschadens ist. "Unmittelbare Einwirkung" ist es zum Beispiel, wenn versicherte Sachen durch den Druck oder den Sog aufprallender Luft beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen, insbesondere wenn bewegliche Sachen umgeworfen oder aus erhöhter Position auf eine tiefergelegene Fläche heruntergeworfen werden und dadurch zerbrechen oder sonstwie beschädigt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109771 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 10.

Genannte Normen

ABE 2017 Art14.3.1.1.; ABH 1984 AbschnI Art1 A litc; ABH 1984 AbschnII Art3 Abs1; Haushaltsversicherung Art 2.2.1. ABHE 2017; Sturmschadenversicherung AStB 1998 Art1.2.1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Unmittelbare Einwirkung von Naturgewalten

Eine Naturgewalt wirkt unmittelbar ein, wenn sie die einzige oder die letzte Ursache des Schadens ist. Nur dann liegt die geforderte unmittelbare Einwirkung vor.

günstig für Versicherer Blitzschlag und Fahrzeugversicherung

Die Versicherung deckt nur Schäden, bei denen die Naturgewalt unmittelbar auf die versicherte Sache übergeht. Beim Blitz heißt das, dass er direkt auf Ihr Fahrzeug übergehen muss. Für eine bloß mittelbare Auswirkung des Blitzschlags muss die Versicherung nicht aufkommen.

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