Zum Inhalt springen

Zahlt die Versicherung auch bei mittelbarem Blitzschlag?

günstig für Versicherer betrifft Fahrzeughalter, Versicherungsnehmer, Versicherer
Die Versicherung deckt nur Schäden, bei denen die Naturgewalt unmittelbar auf die versicherte Sache übergeht. Beim Blitz heißt das, dass er direkt auf Ihr Fahrzeug übergehen muss. Für eine bloß mittelbare Auswirkung des Blitzschlags muss die Versicherung nicht aufkommen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 25.03.2026 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2013)

Das Erfordernis der „unmittelbaren“ Einwirkung von Naturgewalten in Art 1 AKKB 2009 ist eine primäre Risikobeschreibung. Maßgebend für das Vorliegen einer Naturgewalt ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf die versicherte Sache. Für eine nur mittelbare Einwirkung des Blitzschlags auf das versicherte Fahrzeug muss die Beklagte nach Art 1 AKKB 2009 nicht aufkommen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128833 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

AKKB 2009 Art1

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherungsnehmer Unmittelbare Einwirkung eines Sturms

Ein Sturm wirkt unmittelbar ein, wenn er die zeitlich letzte Ursache des Schadens ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Druck oder Sog der Luft versicherte Sachen beschädigt oder zerstört. Dazu zählt auch, wenn Gegenstände umgeworfen oder von oben heruntergeworfen werden und dabei zerbrechen.

günstig für Versicherungsnehmer Rangordnung beim Übergang von Ersatzansprüchen

Sie zuerst. Hat Ihre Versicherung Ihren Schaden nur teilweise gedeckt und übernimmt sie dafür Ihren Anspruch gegen den Schädiger, tritt dieser übergegangene Anspruch hinter Ihren offenen Rest zurück. Die Versicherung übernimmt Ihre Forderung außerdem mit allen Nachteilen, die daran haften.

Verwandte Fragen

Versicherung · Unfallbegriff in der Unfallversicherung
Versicherung · Unmittelbare Einwirkung von Naturgewalten
Versicherung · Übergang der Ansprüche auf den Versicherer
Versicherung · Ersatz der Kosten für die Schadensabwehr