Zahlt die Unfallversicherung auch bei einem Schock?
günstig für Versicherter betrifft Versicherte, Versicherungsnehmer, Unfallversicherer, Unfallopfer
Ja. Erleiden Sie einen Gesundheitsschaden durch einen Schock, den ein Unfallereignis ausgelöst hat, ist das vom Versicherungsschutz nicht ausgeschlossen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 27.11.2019 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Der Versicherungsschutz ist nicht ausgeschlossen, wenn der Versicherte eine Gesundheitsschädigung infolge eines Schocks erleidet, der durch ein Unfallereignis hervorgerufen wird.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Art 6.1 UA00 2010. Die Gefahren einer krankhafte Folgen auslösenden innerkörperlichen Stress- und Angstreaktion auf eine äußerlich bleibende (und sich auch nicht verwirklichende) Bedrohung der körperlichen Integrität sind in der Unfallversicherung nicht gedeckt.OGH 7 Ob 200/18i, 21.11.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0104038 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 7 Ob 160/19h, 27.11.2019, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
AUVB allg
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