Zum Inhalt springen

Zahlt die Unfallversicherung auch bei einem Schock?

günstig für Versicherter betrifft Versicherte, Versicherungsnehmer, Unfallversicherer, Unfallopfer
Ja. Erleiden Sie einen Gesundheitsschaden durch einen Schock, den ein Unfallereignis ausgelöst hat, ist das vom Versicherungsschutz nicht ausgeschlossen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 27.11.2019 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Der Versicherungsschutz ist nicht ausgeschlossen, wenn der Versicherte eine Gesundheitsschädigung infolge eines Schocks erleidet, der durch ein Unfallereignis hervorgerufen wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0104038 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

AUVB allg

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Versicherung · Unfallbegriff in der Unfallversicherung
Versicherung · Seelische Unfallfolgen und Deckung
Versicherung · Spätschäden in der Unfallversicherung
Schadenersatz · Private Unfallversicherung und Schadenersatz
Versicherung · Unfallbegriff und Einwirkung von außen