Muss die Bank zuerst andere Sicherheiten verwerten?
günstig für Bürge betrifft geschiedene Ehegatten, Bürgen, Banken, Gläubiger
Ja. Wurden Sie nach der Scheidung durch Gerichtsbeschluss zum Ausfallsbürgen für Kreditschulden, darf der Gläubiger erst auf Sie greifen, wenn er unter anderem die ihm zur Verfügung stehenden Sicherheiten verwertet hat. Daraus folgt, dass er zuvor auch versuchen muss, sein Geld bei allfälligen gewöhnlichen Bürgen hereinzubringen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 30.05.2017 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
In § 98 Abs 2 EheG wird der Eintritt der subsidiären Haftung des Ausfallsbürgen für den dort geregelten Spezialbereich gesetzlich definiert, was notwendig war, weil diese Bürgschaft nicht auf Vereinbarung, sondern auf Richterspruch beruht. Der Gläubiger kann demnach den Hauptschuldner erst dann belangen, wenn er ua Sicherheiten, die ihm zur Verfügung stehen, verwertet hat (§ 98 Abs 2 Z 3 EheG). Daraus muß geschlossen werden, daß er vor der Inanspruchnahme des Ausfallsbürgen auch versuchen muß, seine Forderung bei allenfalls vorhandenen (normalen) Bürgen hereinzubringen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081758 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 8 Ob 41/17p, 30.05.2017, Fall aus Tirol
Genannte Normen
EheG §98 Abs2
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