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Muss ich jede Arbeit machen, die mein Dienstgeber anordnet?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Vertragsbedienstete, Arbeitgeber, Gemeindebedienstete
Nein. Außerhalb des Ihnen zugewiesenen Aufgabenbereichs dürfen Sie nur zu Arbeiten herangezogen werden, die in Ihre Kategorie fallen. Ein Schulwart muss deshalb keine Erd- und Betonierungsarbeiten auf öffentlichen Straßen verrichten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 18.12.2020 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1957)

Ein Vertragsbediensteter darf außerhalb des ihm zugewiesenen Pflichtenkreises nicht zu beliebigen Dienstverrichtungen, sondern nur zu einschlägigen Arbeiten seiner Kategorie herangezogen werden. Deshalb muß ein Schulwart nicht Erdarbeiten und Betonierungsarbeiten auf öffentlichen Straßen verrichten.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081787 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Weisung zu anderer Tätigkeit

Ja, wenn die Tätigkeit noch im Rahmen der ursprünglich in groben Umrissen vereinbarten Beschäftigung liegt und für Sie keine Nachteile bringt. Weigern Sie sich in einem solchen Fall, kann das eine Entlassung rechtfertigen. Welcher Tätigkeitsbereich vereinbart ist, ergibt sich nicht allein aus Ihrer bisherigen Verwendung.

günstig für Arbeitgeber Einstufung bei verschiedenwertigen Arbeiten

Maßgeblich ist, welche Tätigkeit überwiegt. Nur wenn der nicht überwiegende Teil Ihrer Arbeit von überragender Bedeutung ist, kann er den Ausschlag geben. Eine höherwertige, aber nicht überwiegende Teiltätigkeit begründet für sich allein keinen höheren Anspruch auf Entgelt.

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