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Darf man mir als Vertragsbediensteter einfach andere Aufgaben zuteilen?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Vertragsbedienstete, öffentliche Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Die Regel über die Versetzung von Vertragsbediensteten betrifft nur den Wechsel an einen anderen Dienstort. Eine Änderung Ihrer Tätigkeit ist dort nicht geregelt. Ohne Ihre Zustimmung darf man Ihnen daher nur jene Aufgaben zuweisen, die Ihr Dienstvertrag abdeckt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 19.08.2026 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2005)

Der Versetzungsbegriff dieser Bestimmung ist ausschließlich örtlich orientiert. Die mit einer Änderung der Tätigkeit verbundene („funktionelle") Versetzung ist im VBG nicht geregelt. Die Möglichkeit zur funktionellen Versetzung des Vertragsbediensteten steht daher ohne seine Zustimmung nur im Rahmen des Dienstvertrages zu.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119726 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Versetzung und Arbeitsvertrag

Entscheidend ist allein, ob die Versetzung durch Ihren Arbeitsvertrag gedeckt ist. Dass Sie lange denselben Arbeitsplatz hatten, engt Ihren Aufgabenkreis nicht automatisch darauf ein. Eine stillschweigende Vertragsänderung lässt sich daraus nicht ableiten.

günstig für Arbeitgeber Weisung zu anderer Tätigkeit

Ja, wenn die Tätigkeit noch im Rahmen der ursprünglich in groben Umrissen vereinbarten Beschäftigung liegt und für Sie keine Nachteile bringt. Weigern Sie sich in einem solchen Fall, kann das eine Entlassung rechtfertigen. Welcher Tätigkeitsbereich vereinbart ist, ergibt sich nicht allein aus Ihrer bisherigen Verwendung.

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