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Muss ich als Eigentümer für den Berechtigten etwas tun?

günstig für Grundeigentümer betrifft Grundstückseigentümer, Wegeberechtigte, Nachbarn
Nein. Wer sein Grundstück mit einem Nutzungsrecht belastet, muss die Nutzung in der Regel nur dulden oder etwas unterlassen. Eine Pflicht zu aktiven Leistungen darf nicht der Hauptinhalt des Rechts sein, sondern nur Mittel zum Zweck.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 15.02.2024 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Typischer Inhalt einer Servitut ist die Verpflichtung des Eigentümers der dienenden Sache nur zu einem Dulden oder Unterlassen. Im Unterschied zur Reallast darf die Pflicht zu positiven Leistungen nicht Hauptinhalt sein, sondern nur Mittel zum Zweck; bei Dienstbarkeiten ist also ein Tun des Verpflichteten nur insoweit ausgeschlossen, als es den Hauptinhalt des Rechts bilden soll.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0105768 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Im Gesetz

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