Wie werde ich eingestuft, wenn ich verschiedene Arbeiten mache?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 21.10.2020 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1965)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Keine Leitungsfunktionen und Einstufung gemäß § 65 VBG 1948.OGH 9 ObA 85/20w, 21.10.2020
- Wenn aber selbst eine zulässige höherwertige aber nicht überwiegende Teiltätigkeit keinen höheren Entgeltanspruch begründen kann, darf der Arbeitnehmer aus der Erbringung einer (nicht überwiegenden) verbotenen Teiltätigkeit gar keine gesonderte Entlohnung erwarten.OGH 9 ObA 35/88, 15.06.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081547 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 14.
- OGH 9 ObA 85/20w, 21.10.2020, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 109/16v, 29.09.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Für Ihre Einstufung kommt es darauf an, welche Arbeit Sie tatsächlich leisten, nicht darauf, was im Dienstvertrag steht. Entscheidend ist dabei, welche Tätigkeit überwiegt.
Verrichten Sie sowohl höherwertige als auch einfache Tätigkeiten, kommt es grundsätzlich darauf an, was zeitlich überwiegt. Haben die höherwertigen Aufgaben für Ihren Arbeitgeber aber die entscheidende Bedeutung, zählen diese, auch wenn sie weniger Zeit beanspruchen.