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Wie werde ich eingestuft, wenn ich verschiedene Arbeiten mache?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Vertragsbedienstete, Arbeitgeber
Maßgeblich ist, welche Tätigkeit überwiegt. Nur wenn der nicht überwiegende Teil Ihrer Arbeit von überragender Bedeutung ist, kann er den Ausschlag geben. Eine höherwertige, aber nicht überwiegende Teiltätigkeit begründet für sich allein keinen höheren Anspruch auf Entgelt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 21.10.2020 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1965)

Bei der Einstufung der Vertragsbediensteten, die verschiedenwertige Arbeiten verrichten, kommt es darauf an, welche Dienste überwiegen, es wäre denn, daß der nicht überwiegende Teil von überragender Bedeutung und Wichtigkeit ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081547 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 14.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Einstufung nach tatsächlicher Tätigkeit

Für Ihre Einstufung kommt es darauf an, welche Arbeit Sie tatsächlich leisten, nicht darauf, was im Dienstvertrag steht. Entscheidend ist dabei, welche Tätigkeit überwiegt.

günstig für Arbeitnehmer Einstufung als höhere Dienste

Verrichten Sie sowohl höherwertige als auch einfache Tätigkeiten, kommt es grundsätzlich darauf an, was zeitlich überwiegt. Haben die höherwertigen Aufgaben für Ihren Arbeitgeber aber die entscheidende Bedeutung, zählen diese, auch wenn sie weniger Zeit beanspruchen.

Verwandte Fragen

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