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Warum sind größere Bauvorhaben von der Versicherung ausgenommen?

günstig für Versicherer betrifft Bauherren, Unternehmer, Versicherer
Die Bedingungen beschränken den Versicherungsschutz auf Bauvorhaben bis zu bestimmten Gesamtbaukosten. Damit sollen die vielen unübersehbaren Risiken größerer Bauvorhaben ausgeschlossen werden, die der Versicherer kaum oder nur schwer berechnen kann.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 20.12.2017 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Sinn der hier vorgesehenen Risikobeschränkung auf Bauvorhaben mit Gesamtbaukosten bis Schilling 100.000,-- ist es, die mit Bauvorhaben größeren Umfanges verbundene Vielzahl nicht überschaubarer und für den Versicherer kaum oder nur schwer kalkulierbarer Risken vom Versicherungsschutz auszuschließen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081896 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

EHVB 1976 AbschnB Pkt4 1.2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

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Der Ausschluss für Streitigkeiten rund um die Finanzierung eines Bauvorhabens greift nur, wenn Ihr Rechtsstreit eine typische Folge dieser Finanzierung ist. Bei Ansprüchen gegen den Staat wegen mangelhafter Aufsicht über den Finanzmarkt ist das nicht der Fall.

günstig für Versicherungsnehmer Auslegung von Risikoausschlüssen

Ausschlüsse schränken den übernommenen Schutz ein und dürfen nicht weiter ausgelegt werden, als es ihr Sinn nach dem wirtschaftlichen Zweck, der gewählten Ausdrucksweise und dem Regelungszusammenhang erfordert. Dass ein Ausschluss vorliegt, muss der Versicherer beweisen.

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