Zum Inhalt springen

Wie weit darf die Versicherung ihre Ausschlüsse auslegen?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Versicherungsnehmer, Versicherer, Konsument, Unternehmer
Ausschlüsse schränken den übernommenen Schutz ein und dürfen nicht weiter ausgelegt werden, als es ihr Sinn nach dem wirtschaftlichen Zweck, der gewählten Ausdrucksweise und dem Regelungszusammenhang erfordert. Dass ein Ausschluss vorliegt, muss der Versicherer beweisen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 28.04.2026 (89 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Als Ausnahmetatbestände, die die vom Versicherer übernommene Gefahr einschränken oder ausschließen, dürfen Ausschlüsse nicht weiter ausgelegt werden, als es ihr Sinn unter Betrachtung ihres wirtschaftlichen Zweckes und der gewählten Ausdrucksweise sowie des Regelungszusammenhanges erfordert. Den Beweis für das Vorliegen eines Risikoausschlusses als Ausnahmetatbestand hat der Versicherer zu führen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 31 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107031 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 89.

Genannte Normen

ABH 1996 Art2.2.4; AKKB 1997 Art6; ARB 1988 Art17 Pkt2.2.2; ARB 2008 Art7.1.6; AHVB 2004 Art 7.5.3.; AHVB-KWT 2016 Art2.2.3; AUVB 2016 §10; EHVB 2004 Abschn A Z1.3.2.; FSG §19; KFG §122; MKRB 2019 Art7.1.7; Luftfahrt Haftpflichtversicherung AHVB 2009 idF 2012 Art 7.5.1; Rechtsschutzversicherung allg; Sturmschadenversicherung BB 6808 Art1.3.; Betriebshaftpflichtversicherung AHVB 2005 Art7.1.3; AKHB 2015 Art8.2; AKHB 2015 Art21.2.1

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Ausschluss einzelner Risiken im Versicherungsvertrag

Ein Versicherer darf einzelne Risiken vom Versicherungsschutz ausnehmen. Voraussetzung ist nur, dass das für Sie klar erkennbar geschieht. Sonst müsste jede Versicherung für alle denkbaren Schäden einstehen, und von einer freien Vertragsgestaltung bliebe nichts übrig.

günstig für Versicherer Beweislast für den Versicherungsfall

Wenn Sie Leistungen aus Ihrer Versicherung verlangen, müssen Sie beweisen, dass ein Versicherungsfall vorliegt. Das ergibt sich aus der allgemeinen Beschreibung des versicherten Risikos.

Verwandte Fragen

Versicherung · Hinweispflicht auf ausgeschlossene Risiken
Vertragsrecht · Kontrolle von Versicherungsbedingungen
Versicherung · Verhaltenspflicht oder Ausschluss im Versicherungsvertrag