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Kann die Unfallversicherung sich auf eine versäumte Frist berufen?

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Nicht immer. Ergibt sich aus Ihrer Unfallmeldung ein Hinweis darauf, dass bleibende Folgen möglich sind, muss die Versicherung Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie den Anspruch für dauernde Invalidität samt ärztlichem Befund innerhalb der Frist geltend machen müssen. Unterlässt sie das, verstößt die Berufung auf den Fristablauf gegen Treu und Glauben. Die bloße Meldung des Unfalls gilt aber noch nicht als Geltendmachung.

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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 25.11.2020 (17 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1988)

Ohne den Hinweis des Versicherers, dass er in der erstatteten Schadensmeldung weder die Geltendmachung eines Anspruches auf Leistung für dauernde Invalidität noch auch einen ärztlichen Befundbericht erblickt, und dass die Geltendmachung des Anspruches und die Vorlage eines Befundberichtes innerhalb (einer Ausschlussfrist) von fünfzehn Monaten vom Unfalltag an zu erfolgen habe, verstößt seine Berufung auf den Fristenablauf gegen Treu und Glauben.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0082222 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 17.

Genannte Normen

AUVB 1999 Art7; AUVB Art8 II 2; AUVB 2013 Art7.1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Ausschlussfrist bei dauernder Invalidität

Nach den älteren Unfallversicherungsbedingungen mussten Sie den Anspruch für dauernde Invalidität innerhalb von fünfzehn Monaten ab dem Unfalltag geltend machen und mit einem ärztlichen Befund belegen. Das ist eine Ausschlussfrist: Versäumen Sie sie, erlischt Ihr Anspruch. Beruft sich der Versicherer treuwidrig darauf, etwa weil er die Versäumnis selbst verursacht hat, hilft ihm die Frist nicht.

günstig für Versicherer Befundbericht bei dauernder Invalidität

Sie müssen den Anspruch innerhalb der Frist nicht nur anmelden, sondern auch mit einem ärztlichen Befundbericht begründen. Darunter ist zu verstehen, dass Sie dem Versicherer die ärztlich begründete Wahrscheinlichkeit einer dauernden Invalidität mitteilen.

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