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Wie lange habe ich Zeit, Invalidität beim Unfallversicherer zu melden?

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Nach den älteren Unfallversicherungsbedingungen mussten Sie den Anspruch für dauernde Invalidität innerhalb von fünfzehn Monaten ab dem Unfalltag geltend machen und mit einem ärztlichen Befund belegen. Das ist eine Ausschlussfrist: Versäumen Sie sie, erlischt Ihr Anspruch. Beruft sich der Versicherer treuwidrig darauf, etwa weil er die Versäumnis selbst verursacht hat, hilft ihm die Frist nicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 24.11.2021 (38 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Ein Anspruch auf Leistung für dauernde Invalidität nach Art 8 II 2 AUVB 1965 (Art 7 II 2 AVoB) ist innerhalb von fünfzehn Monaten vom Unfallstag geltend zu machen. Es handelt sich hiebei um eine Ausschlussfrist; wird sie versäumt, so erlischt der Entschädigungsanspruch.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 18 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0082292 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 38.

Genannte Normen

AUVB 1965 Art8; AUVB 1999 Art7.8.; AUVB 2010 allg; AUVB 2012 Art7.1.1; AUVB 2013 Art7.1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherungsnehmer Frist für Invaliditätsansprüche nach Unfall

Nicht immer. Ergibt sich aus Ihrer Unfallmeldung ein Hinweis darauf, dass bleibende Folgen möglich sind, muss die Versicherung Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie den Anspruch für dauernde Invalidität samt ärztlichem Befund innerhalb der Frist geltend machen müssen. Unterlässt sie das, verstößt die Berufung auf den Fristablauf gegen Treu und Glauben. Die bloße Meldung des Unfalls gilt aber noch nicht als Geltendmachung.

günstig für Versicherungsnehmer Invaliditätsentschädigung aus der Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung deckt bestimmte Folgen eines Unfalls ab, darunter eine dauerhaft bleibende Invalidität. Die Entschädigung richtet sich nach dem Grad der Dauerfolgen und wird ohne Nachweis eines konkreten Geldverlusts in voller Höhe ausgezahlt. Sie gleicht pauschal einen typischen Einkommensausfall aus, nicht aber Ihre tatsächlichen Mehrkosten.

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