Kann ich Wohnungseigentum an einer Freifläche bekommen?
betrifft Wohnungseigentümer, Käufer, Bauträger
Nein. An bloßen Freiflächen, etwa einem Schwimmbad samt Liegewiese, kann kein eigenes Wohnungseigentum begründet werden. Dass ein Objekt noch nicht errichtet ist, schadet dagegen nicht: Auch an einem bewilligten Bauvorhaben, etwa geplanten Garagen, ist Wohnungseigentum möglich.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 29.08.2017 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Die Ausweitung des Wohnungseigentums auf sogenannte "Freiflächen" sollte mit Formulierung des § 1 WEG nicht ermöglicht werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Begründung von Wohnungseigentum steht jedoch nicht im Weg, daß das Objekt dieses dinglichen Sondernutzungsrechtes (die selbständige Wohnung oder sonstige selbständige Räumlichkeit) noch gar nicht existiert; Gegenstand des Wohnungseigentums ist nicht das Gebäude, sondern das bewilligte Bauvorhaben (hier: Wohnungseigentum an geplanten Garagen).OGH 5 Ob 54/95, 28.03.1995
- Das mit der unzulässigen Eintragung des Wohnungseigentums an dem Schwimmbad samt Liegewiese verbundene Pfandrecht wird durch die Löschung der Einverleibung des Wohnungseigentums nicht berührt.OGH 5 Ob 67/83, 22.11.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0082677 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 5 Ob 29/17a, 29.08.2017, Fall aus Wien
Genannte Normen
WEG 1975 §1
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