Kann Wohnungseigentum schon vor dem Hausbau begründet werden?
günstig für Wohnungseigentumsbewerber betrifft Wohnungseigentumsbewerber, Bauträger, Käufer, Wohnungseigentümer
Ja. Wohnungseigentum kann bereits vor der Errichtung der Gebäude begründet werden, allerdings nur auf Grundlage der behördlich genehmigten Baupläne. Für die Eintragung des Wohnungseigentums im Grundbuch muss der Bau selbst noch nicht errichtet sein.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 11.07.2016 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2003)
Wohnungseigentum kann an einer Liegenschaft bereits vor Errichtung der Gebäude nur auf Grund der behördlich genehmigten Baupläne begründet werden. Für die Einverleibung von Wohnungseigentum ist die Errichtung des Baus selbst nicht Voraussetzung.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Nutzwertermittlung und Begründung von Wohnungseigentum war nach dem WEG 1975 und ist auch nach dem WEG 2002 schon vor der Errichtung des Objekts zulässig.OGH 5 Ob 12/10s, 15.07.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118481 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 5 Ob 100/16s, 11.07.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 5 · Erwerb des Wohnungseigentums
- WEG 2002 § 6 · Grundlagen für die Einverleibung des Wohnungseigentums
- WEG 2002 § 8 · Berechnung des Nutzwerts
Verwandte Fragen
Wohnungseigentum · Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum
Wohnungseigentum · Liegenschaft als Grundbuchskörper
Wohnungseigentum · Abgeschlossenheit als Voraussetzung für Wohnungseigentum
Wohnungseigentum · Kein Wohnungseigentum an der Hausbesorgerwohnung
Wohnungseigentum · Wohnungseigentum an Freiflächen