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Kann Wohnungseigentum schon vor dem Hausbau begründet werden?

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Ja. Wohnungseigentum kann bereits vor der Errichtung der Gebäude begründet werden, allerdings nur auf Grundlage der behördlich genehmigten Baupläne. Für die Eintragung des Wohnungseigentums im Grundbuch muss der Bau selbst noch nicht errichtet sein.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 11.07.2016 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Wohnungseigentum kann an einer Liegenschaft bereits vor Errichtung der Gebäude nur auf Grund der behördlich genehmigten Baupläne begründet werden. Für die Einverleibung von Wohnungseigentum ist die Errichtung des Baus selbst nicht Voraussetzung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118481 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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