Bindet die Bestätigung der Baubehörde das Gericht?
betrifft Wohnungseigentümer, Bauträger, Käufer
Nein. Auch wenn die Baubehörde ein Objekt als baulich selbständig bescheinigt, beurteilt das Gericht selbständig, ob es nach den Regeln des Wohnungseigentums überhaupt tauglicher Gegenstand des Wohnungseigentums sein kann.
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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 18.01.2018 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Die baubehördliche Bescheinigung im Sinne des § 12 Abs 2 Z 2 WEG 1975 bindet die Gerichte nicht in der rechtlichen Beurteilung, ob das als baulich selbständig bescheinigte Objekt nach den Kriterien des § 1 WEG 1975 tauglicher Gegenstand des Wohnungseigentums sein kann. (vgl 5 Ob 5/81; dort ist diese Frage noch offengelassen).
Hinweis: Das Wohnungseigentumsgesetz 1975 wurde mit 1. Juli 2002 durch das WEG 2002 ersetzt.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0082976 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 205/17h, 18.01.2018, Fall aus Tirol
Genannte Normen
WEG 1975 §12 Abs2 Z2
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