Greift das Gericht eine ungültige Vereinbarung von selbst auf?
günstig für Wohnungseigentumsbewerber betrifft Wohnungseigentumsbewerber, Wohnungseigentümer, Bauträger
Bestimmte Vereinbarungen zum Nachteil eines Wohnungseigentumsbewerbers sind ungültig. Das Gericht beachtet diese Ungültigkeit aber nicht von Amts wegen. Sie müssen sich also selbst darauf berufen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 31.05.2023 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Die Ungültigkeit gemäß § 24 WEG 1975 ist nicht von amtswegen zu beachten.
Hinweis: Das Wohnungseigentumsgesetz 1975 wurde mit 1. Juli 2002 durch das WEG 2002 ersetzt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Im Fall einer baulichen Umgestaltung des ursprünglichen Objekts ist zur Beurteilung dieser Frage ein Rückgriff auf die der Maßnahme zugrundeliegende vertragliche Einigung der Mit- und Wohnungseigentümer notwendig.OGH 5 Ob 64/21d, 20.04.2021
- Lediglich der Wohnungseigentumsbewerber kann die Ungültigkeit der Vereinbarung wegen Verletzung der Schutznorm geltend machen.OGH 1 Ob 784/79, 16.04.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083310 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 8.
- OGH 5 Ob 183/22f, 31.05.2023, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 64/21d, 20.04.2021, Fall aus Wien
Genannte Normen
WEG 1975 §24
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