Kann ich die Anteile neu festsetzen lassen nach einer Änderung?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 10.04.2018 (14 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1963)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine Neufestsetzung der Jahresmietwerte der (vorhandenen) Wohnungseigentumsobjekte ist in sinngemäßer Anwendung des § 3 Abs 2 WEG 1975 (dem jetzt im Wesentlichen § 9 Abs 2 WEG 2002 entspricht) zulässig.OGH 5 Ob 109/03w, 09.12.2003
- Durch die gesetzliche Determinierung sollte willkürlichen Neufestsetzungen ein wirksamer Riegel vorgeschoben werden.OGH 5 Ob 1/92, 17.12.1991
- Es kann aber auch das nachträgliche Hervorkommen des wahren Sachverhaltes, der dem Gericht (der Schlichtungsstelle) bei der erstmaligen Nutzwertfestsetzung verborgen blieb, zur Antragstellung nach § 3 Abs 2 WEG berechtigen.OGH 5 Ob 23/87, 03.03.1987
- UmparifizierungOGH 5 Ob 38/79, 29.01.1980
- Hier: WEG 1975OGH 1 Ob 585/79, 02.05.1979
- Zur Einleitung eines solchen Verfahrens genügt zwar eine diesbezügliche Behauptung des Antragstellers. Erweist sich diese Behauptung als unrichtig, so ist sein Antrag abzuweisen.OGH 5 Ob 70/75, 20.05.1975
- Nicht bei bloßer Widmungsänderung!OGH 5 Ob 31/65, 18.02.1965
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083026 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 14.
- OGH 5 Ob 43/18m, 10.04.2018, Fall aus Vorarlberg
Genannte Normen
WEG 1948 §2; WEG 1975 §3 Abs2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wurde ein Verwalter vom Gericht als vorläufiger Verwalter bestellt und war er in dieser Rolle für die Eigentümergemeinschaft tätig, kann er beim Gericht seine Enthebung beantragen. Voraussetzung ist, dass er wichtige Gründe dafür darlegt.
Der Verwalter ist nicht verpflichtet, bei der Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft über anstehende Erhaltungsarbeiten alle ihm vorliegenden Angebote zur Abstimmung zu stellen. Er darf die Abstimmung also auf einzelne Angebote beschränken.