Kann ich den Nutzwert ändern lassen, wenn früher etwas übersehen wurde?
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Antrag nach § 9 Abs 2 Z 1 WEG 2002 kann unbefristet und ohne Bagatellgrenze geltend gemacht werden.OGH 5 Ob 29/08p, 14.07.2008
- Mit § 9 Abs 2 Z 1 WEG 2002 wurde erstmals ausdrücklich im Gesetz diese bereits zum WEG 1975 entwickelte Praxis festgeschrieben.OGH 5 Ob 226/07g, 01.04.2008
- Die Anwendungsfälle einer Korrektur der Nutzwerte aufgrund des nachträglichen Hervorkommens des wahren Sachverhalts nach § 3 Abs 2 WEG 1975 wurden auf Verstöße gegen zwingende Grundsätze der Parifizierung beschränkt. Dieses Antragsrecht bei einem Verstoß gegen zwingende Parifizierungsgrundsätze ist nunmehr in § 9 Abs 2 Z 1 WEG 2002 gesetzlich positiviert. Für diese Fälle besteht nach § 10 WEG 2002 keine Frist für die Geltendmachung.OGH 5 Ob 222/07v, 22.01.2008
- Die Anwendungsfälle einer solchen Korrektur einer rechtskräftigen Festsetzung der Nutzwerte beschränken sich aber auf Verstöße gegen zwingende Grundsätze der Parifizierung.OGH 5 Ob 261/07d, 11.12.2007
- Die Nutzwertfestsetzung kann immer nur die materielle Rechtslage nachvollziehen.OGH 5 Ob 57/99i, 09.03.1999
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Gegenstände des Zubehörwohnungseigentums können nämlich bei der Parifizierung (Nutzwertfestsetzung) nur durch einen Zuschlag bei der Ermittlung des Jahresmietwertes (Nutzwertes) des betreffenden Wohnungseigentumsobjektes Berücksichtigung finden.OGH 5 Ob 83/95, 07.06.1995
- Anwendungsfälle einer solchen Korrektur der Nutzwerte beschränken sich jedoch auf Verstöße gegen zwingende Grundsätze der Parifizierung, etwa auf die Einbeziehung allgemeiner Teile der Liegenschaft in die Nutzwertberechnung. Eine zwingende gesetzliche Regelung, wonach die zu einer Eigentumswohnung gehörigen (befestigten) Terrassenflächen mit einem erheblich höheren Nutzwert anzusetzen wären als Gartenflächen, existiert nicht.OGH 5 Ob 1106/92, 19.01.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083169 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 16.
- OGH 5 Ob 89/25m, 03.06.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 94/23v, 19.02.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 233/22h, 19.07.2023
- OGH 5 Ob 248/18h, 25.04.2019, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 207/16a, 01.03.2017, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 9 · Ermittlung und Änderung der Nutzwerte
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wurde an einem Objekt einer gemeinnützigen Bauvereinigung nachträglich Wohnungseigentum begründet, gelten manche Regeln des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes weiter. Daraus folgt aber keine Pflicht des Verwalters, den Wohnungseigentümern eine Abrechnung nach diesen Regeln zu legen, wenn die Bauvereinigung nicht mehr Eigentümerin und damit auch nicht mehr Vermieterin ist.
Liegt für den fraglichen Zeitraum überhaupt eine Abrechnung vor, prüft das Gericht nur die Punkte, die Sie beanstanden. Sie müssen daher genau angeben, was Sie an der Abrechnung auszusetzen haben; sagen Sie das nicht schon im Antrag, muss das Gericht Sie dazu anleiten. Der Verwalter muss dann zu jedem einzelnen Punkt Stellung nehmen.