Zum Inhalt springen

Kann ich mit der Nutzwertfestsetzung eine andere Widmung erreichen?

betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer
Nein. Im Verfahren über die Nutzwerte wird nur nachvollzogen, wie die Teile der Liegenschaft bereits gewidmet sind. Die Festsetzung schafft selbst keinen Rechtsgrund für eine Widmung. Wer eine Änderung durchsetzen will, muss dafür ein eigenes Verfahren führen; beides gleichzeitig zu verfolgen ist nicht möglich.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 15.05.2018 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2012)

1. In einem Verfahren auf Festsetzung der Nutzwerte ist die Vorfragenprüfung auf die materielle Sach‑ und Rechtslage hinsichtlich der Widmung der Liegenschaftsteile beschränkt. Die Festsetzung der Nutzwerte hat bestehende Widmungen nur nachzuvollziehen. Die Festsetzung der Nutzwerte schafft keinen eigenen Rechtsgrund für die Widmung. 2. Die Unterschiedlichkeit des Rechtsschutzziels in Verfahren nach § 52 Abs 1 Z 1 WEG einerseits und § 52 Abs 1 Z 2 WEG andererseits verbietet eine gleichzeitige Verfolgung solcher unterschiedlicher Ansprüche.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128353 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Wohnungseigentum · Gerichtliche Festsetzung der Nutzwerte
Wohnungseigentum · Folgen der Nutzwertneufestsetzung
Wohnungseigentum · Widmung als Grundlage der Nutzwerte
Wohnungseigentum · Neufestsetzung der Nutzwerte
Wohnungseigentum · Nutzwerte und baurechtliche Bewilligung