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Bekomme ich Zinsen von den eingeklagten Zinsen?

günstig für Gläubiger betrifft Gläubiger, Schuldner, Kläger, Beklagte
Ja, aber begrenzt. Klagen Sie fällige Zinsen ein, können Sie ab der Zustellung der Klage an den Gegner auch Zinsen davon verlangen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung sind das nie mehr als die gesetzlichen Zinsen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 02.03.2021 (22 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1971)

Werden fällige Zinsen eingeklagt, können Zinseszinsen vom Tage der Klagsbehändigung an gefordert werden, mangels ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung jedoch nie mehr als die gesetzlichen Zinsen, insbesondere nicht aus dem Titel des Schadenersatzes.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083307 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 22.

Genannte Normen

ZinsenG §2; ZinsenG §3

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Zinsen bei späterem Wertansatz

Nein. Wenn Sie den höheren Wert eines späteren Zeitpunkts fordern, können Sie die Zinsen davon nicht schon ab einem früheren Zeitpunkt verlangen. Beides zusammen würde Sie doppelt begünstigen.

günstig für Schuldner Verjährung von Zinsen bei Rückzahlung

Alle Arten von Zinsen aus einer fälligen Geldsumme, die zurückzuzahlen ist, gelten als Verzögerungszinsen, unabhängig vom Grund der Zahlungspflicht. Das gilt auch für Zinsen aus Geld, das ohne Rechtsgrund geleistet wurde. Solche Zinsen verjähren in drei Jahren.

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