Bekomme ich Zinsen schon vor dem Tag des höheren Wertes?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 11.07.2016 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1952)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032000 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 65/16v, 11.07.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1333 · Gesetzliche Zinsen und weitere Schäden
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, aber begrenzt. Klagen Sie fällige Zinsen ein, können Sie ab der Zustellung der Klage an den Gegner auch Zinsen davon verlangen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung sind das nie mehr als die gesetzlichen Zinsen.
Die gesetzlichen Verzugszinsen stehen Ihnen ohne Nachweis eines konkreten Schadens jedenfalls zu; sie sind eine Mindestpauschale. Einen darüber hinausgehenden Nachteil können Sie schon bei leichter Fahrlässigkeit verlangen, müssen ihn aber behaupten und beweisen. Ein entgangener Anlagegewinn zählt dazu, wenn Sie die Gelegenheit genützt hätten und ihr Eintreten nach den üblichen Marktverhältnissen praktisch sicher gewesen wäre.