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Bekomme ich Zinsen schon vor dem Tag des höheren Wertes?

günstig für Schuldner betrifft Geschädigte, Gläubiger, Schuldner, Beklagte
Nein. Wenn Sie den höheren Wert eines späteren Zeitpunkts fordern, können Sie die Zinsen davon nicht schon ab einem früheren Zeitpunkt verlangen. Beides zusammen würde Sie doppelt begünstigen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 11.07.2016 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1952)

Wenn der höhere Wert eines späteren Zeitpunktes gefordert wird, darf die Verzinsung dieses Wertes nicht schon von einem früheren Zeitpunkt an verlangt werden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032000 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Zinseszinsen ab Klagezustellung

Ja, aber begrenzt. Klagen Sie fällige Zinsen ein, können Sie ab der Zustellung der Klage an den Gegner auch Zinsen davon verlangen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung sind das nie mehr als die gesetzlichen Zinsen.

günstig für Gläubiger Verzugszinsen und weiterer Schaden

Die gesetzlichen Verzugszinsen stehen Ihnen ohne Nachweis eines konkreten Schadens jedenfalls zu; sie sind eine Mindestpauschale. Einen darüber hinausgehenden Nachteil können Sie schon bei leichter Fahrlässigkeit verlangen, müssen ihn aber behaupten und beweisen. Ein entgangener Anlagegewinn zählt dazu, wenn Sie die Gelegenheit genützt hätten und ihr Eintreten nach den üblichen Marktverhältnissen praktisch sicher gewesen wäre.

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