Darf die Genossenschaft nach meinem Eintritt mehr Miete verlangen?
günstig für Bauvereinigung betrifft Mieter, Bauvereinigungen, Angehörige, Erben
Ja. Treten Sie in ein Nutzungsverhältnis bei einer gemeinnützigen Bauvereinigung ein, gilt die sonst vorgesehene Obergrenze für den Mietzins hier nicht. Die Bauvereinigung darf Ihnen ein Wiedervermietungs- oder Grundentgelt vorschreiben, dazu die weiteren Bestandteile wie Erhaltungsbeitrag, Rücklage sowie Verwaltungs- und Betriebskosten.
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Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 28.09.2021 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2021)
Die in § 20 Abs 1 Z 1 lit b WGG angeordnete Anwendbarkeit des § 46 Abs 2 MRG „nach Maßgabe des § 13 Abs 6 WGG“ ist so auszulegen, dass die in § 46 Abs 2 MRG normierte „Deckelung“ im Anwendungsbereich des § 13 Abs 6 WGG nicht gilt. Die gemeinnützige Bauvereinigung ist daher berechtigt, der nach § 14 Abs 2 MRG in das Nutzungsrecht eingetretenen Person ein „Wiedervermietungsentgelt“ oder „Grundentgelt“ nach § 13 Abs 6 WGG anstelle der Entgeltbestandteile nach § 14 Abs 1 Z 1 bis 3 WGG zuzüglich sonstiger Entgeltbestandteile (EVB, Rücklage, Verwaltungs‑ und Betriebskosten) vorzuschreiben.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133811 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 133/21a, 28.09.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
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