Wann gilt ein Kredit als wucherisch wegen meiner Notlage?
günstig für Kreditnehmer betrifft Kreditnehmer, Konsument, Kreditgeber, Schuldner
Eine Zwangslage liegt vor, wenn Sie einer wirtschaftlichen Bedrängnis nicht anders begegnen können als durch dieses Geschäft; schon eine wirtschaftliche Schwäche oder eine augenblickliche Geldverlegenheit kann genügen. Die bloße Notwendigkeit, ein Darlehen aufzunehmen, reicht nicht. Unerfahren sind Sie, wenn Sie Tragweite und Schwere der Bedingungen nicht überblicken oder von günstigeren Möglichkeiten nichts wissen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1949, zuletzt bestätigt am 26.09.2018 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1949)
Eine Zwangslage liegt vor, wenn der Kreditnehmer einer wirtschaftlichen Bedrängnis auf andere Art nicht beizukommen vermag, als durch die Eingehung des wucherischen Geschäftes (SSt XII 99, XVI 97, 106). Eine Zwangslage kann auch schon in einer wirtschaftlichen Schwäche begründet sein. Die bloße Notwendigkeit, ein Darlehen aufzunehmen, kann noch nicht eine Zwangslage begründen, sofern nicht eine wirtschaftliche Bedrängnis vorliegt. Eine Unerfahrenheit liegt vor (SSt XVII 152), wenn der Kreditnehmer nicht befähigt ist, such über die Tragweite und die Bedeutung des konkreten Geschäftes und namentlich über die Schwere der Bedingungen, unter denen das Kreditgeschäft zustandekommt, Klarheit zu verschaffen (Slg 1661), wenn er infolge mangelnder geschäftlicher Erfahrung von der vorhandenen Möglichkeit, sich Geld, dessen er bedarf, auf eine andere und billigere Weise zu beschaffen, keine Kenntnis hat (Slg 3936).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bereits eine augenblickliche Geldverlegenheit ohne Gefährdung des Lebensunterhalts kann eine Zwangslage darstellen und eine solche kann auch in einer wirtschaftlichen Schwäche begründet sein.OGH 15 Os 106/18d, 26.09.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083537 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 15 Os 106/18d, 26.09.2018
Genannte Normen
WuchG §2 Z1
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