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Genügt eine kurzfristige Geldnot als Zwangslage?

günstig für Bewucherter betrifft Kreditnehmer, Konsument, Schuldner
Ja. Eine Zwangslage ist eine wirtschaftliche Bedrängnis, und dafür genügt schon eine augenblickliche Geldverlegenheit, ohne dass Ihr Lebensunterhalt gefährdet sein müsste. Entscheidend ist, dass Sie ihr nicht anders beikommen konnten als durch das Wuchergeschäft, auf das Sie sich sonst nicht eingelassen hätten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 26.09.2018 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Zwangslage ist eine wirtschaftliche Bedrängnis - wozu auch eine augenblickliche Geldverlegenheit ohne Gefährdung des Lebensunterhaltes genügt -, welcher der Kreditnehmer nicht anders beizukommen vermag als durch Eingehen des Wuchergeschäftes, zu dem er sich außer dieser Situation nicht verstanden hätte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016896 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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