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Wann ist ein Vertrag wegen Ausnutzung meiner Notlage nichtig?

betrifft Konsument, Unternehmer, Vertragspartner
Von einer Ausbeutung kann nur gesprochen werden, wenn der andere Teil Ihre Zwangslage gekannt hat oder sie ihm zumindest hätte auffallen müssen. Ohne dieses Wissen liegt keine Ausbeutung vor.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 23.01.2023 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1958)

Von Ausbeutung im Sinne dieser Gesetzesstelle kann nur gesprochen werden, wenn dem Gegner die Zwangslage bekannt war oder wenigstens bekannt sein mußte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016887 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 8.

Im Gesetz

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