Wann bin ich beim Vertragsabschluss in einer Zwangslage?
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Ständige Rechtsprechung seit 1946, zuletzt bestätigt am 04.07.2023 (36 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1946)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Vereinbarung einer Vergütung für Hilfestellungen in einer Notlage ist grundsätzlich nicht sittenwidrig, soweit das geforderte Entgelt nicht wucherisch hoch ist.OGH 8 ObA 38/03a, 22.05.2003
- Zeitdruck bei der Vertragsunterfertigung allein kann keine "Zwangslage" iSd Gesetzes sein.OGH 8 ObA 156/01a, 05.07.2001
- Nicht bloß eine die wirtschaftliche Existenz bedrohende Notlage.OGH 1 Ob 748/78, 22.11.1978
- Zwangslage ist auch dann anzunehmen, wenn Geld für die Fortführung des Geschäftes aufgenommen werden muß; der Bewucherte muß also wirtschaftlich nicht schwach sein (Hier: Kredit zwecks Ausweitung des Betriebes, um Zusammenbruch des begonnenen Geschäftes zu verhindern.OGH 1 Ob 122/73, 11.07.1973
- MietrechtsverzichtOGH 5 Ob 49/72, 08.03.1972
Alle 12 Ergänzungen anzeigen
- Hat der Mieter während der mit dem Vermieter geführten Mietvertragsverhandlungen wiederholt auf die ihm gebotene Möglichkeit, unter mehreren, seinen Ansprüchen genügenden Mietobjekten zu wählen, hingewiesen, so ist der Vorwurf, der Vermieter habe das dringende Bedürfnis des Mieters nach geeigneten Betriebsräumen und seine sich hieraus ergebende wirtschaftliche Zwangslage erkennen können, unhaltbar.OGH 1 Ob 137/68, 06.06.1968
- Der Entgang der Chancen gewinnbringender Geschäfte kann keineswegs als Zwangslage gewertet werden.OGH 4 Ob 543/67, 03.10.1967
- 58 Prozent Zinsen p.A. für Finanzierung.OGH 1 Ob 15/60, 27.01.1960
- Zum Wuchertatbestand des § 879 Abs 2 Z 4 ABGB gehört, daß die Zwangslage des Bewucherten von dem anderen Vertragspartner ausgebeutet worden ist. Dazu genügt, wenn die Zwangslage dem anderen Vertragspartner bekannt war oder offenbar aus den Umständen auffallen mußte (SZ 8/181).OGH 6 Ob 159/58, 17.09.1958
- Zwangslage ist aber dann nicht anzunehmen, wenn durch das Nichtzustandekommen eines Vertrages kein anderer Nachteil eintritt, als daß der angestrebte Gegenstand des Vertrages nicht erreicht wird.OGH 2 Ob 603/55, 26.10.1955
- Wenn ein Kaufmann vor die Wahl gestellt wird, entweder für einen beträchtlichen Gewinn ungünstigere Vertragsbedingungen in Kauf zu nehmen oder den neuen Vertrag abzulehnen und damit auch auf den Gewinn zu verzichten, so liegt keine Zwangslage im Sinne des § 879 Abs 2 Z 4 ABGB vor.OGH 3 Ob 519/54, 10.09.1954
- Eine allgemeine Bedrängnis, unter deren Druck sich ein Vertragsteil befunden hat, rechtfertigt die Anfechtung des Vertrages nur unter der Voraussetzung des § 879 Abs 2 Z 4 ABGB.OGH 1 Ob 273/46, 09.11.1946
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0104125 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 36.
- OGH 5 Ob 57/23b, 04.07.2023, Fall aus Tirol
- OGH 3 Ob 102/23f, 21.06.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 104/22p, 23.01.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 176/21z, 13.01.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 37/18h, 28.11.2018, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 50/18f, 24.05.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 89/17i, 14.06.2017, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 76/17f, 30.05.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein Geschäft, bei dem Ihre Zwangslage, Unerfahrenheit oder Ihr Leichtsinn ausgenützt wurde, ist zunächst ungültig. Sie können es aber später wirksam anerkennen oder sich darüber vergleichen. Das setzt voraus, dass die Umstände, die das Geschäft zum Wuchergeschäft gemacht haben, zu diesem späteren Zeitpunkt nicht mehr bestehen.
Ja. Treten Sie berechtigt von einer Vereinbarung zurück, die eine frühere Verpflichtung ersetzen sollte, gilt wieder das ursprüngliche Vertragsverhältnis. Etwas anderes gilt nur, wenn die Beteiligten erkennbar das Gegenteil gewollt haben.