Zählt auch befürchteter Druck als Zwangslage beim Wucher?
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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 04.07.2023 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Vorübergehende Zwangslage genügt, wenn ihr Ende nicht abgewartet werden kann.OGH 1 Ob 748/78, 22.11.1978
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016878 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 8.
- OGH 5 Ob 57/23b, 04.07.2023, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 104/22p, 23.01.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 37/18h, 28.11.2018, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 50/18f, 24.05.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 89/17i, 14.06.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein Geschäft, bei dem Ihre Zwangslage, Unerfahrenheit oder Ihr Leichtsinn ausgenützt wurde, ist zunächst ungültig. Sie können es aber später wirksam anerkennen oder sich darüber vergleichen. Das setzt voraus, dass die Umstände, die das Geschäft zum Wuchergeschäft gemacht haben, zu diesem späteren Zeitpunkt nicht mehr bestehen.
Nein. Das Recht, einen Vertrag anzufechten, steht nur den Vertragsparteien selbst zu und kann nicht für sich allein übertragen werden. Hat der Kreditnehmer den Vertrag nicht wegen Wuchers angefochten und ist er rechtskräftig zur Rückzahlung verurteilt, können Sie als Pfandschuldner das nicht nachholen.