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Ist die Zustellung gültig, wenn sie mein Vertreter erhalten hat?

günstig für Betroffener betrifft Betroffene, Erwachsenenvertreter, Parteien, Beklagte
Wurde das Schriftstück nicht der Person zugestellt, für die es nach der Zustellverfügung bestimmt war, sondern ihrem Vertreter, heilt der Mangel nicht schon dadurch, dass es tatsächlich zugekommen ist. Eine besondere Heilungsregel für gesetzliche Vertreter kann aber greifen; sie hängt von der jeweils geltenden Fassung des Zustellgesetzes ab.

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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 21.12.2017 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Eine Heilung nach § 7 ZustG ist ausgeschlossen, wenn das Schriftstück nicht dem in der Zustellverfügung genannten Handlungsunfähigen sondern seinem Sachwalter zugekommen ist, weil das Schriftstück in diesem Fall nicht der Person tatsächlich zugekommen wäre, für die es (nach der Zustellverfügung) bestimmt war, also nicht dem von der Behörde festgelegten Empfänger. Jedoch wäre eine Heilung nach § 9 Abs 1 Satz 2 ZustG möglich, welche Bestimmung auch auf gesetzliche Vertreter anwendbar ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083706 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

ZustG §7; ZustG §9 Abs1

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