Heilt ein Zustellfehler, wenn der Brief trotzdem ankommt?
günstig für Empfänger betrifft Verfahrensparteien, Unternehmer, Gesellschaften, Beklagter
Nein, nicht ohne Weiteres. Ein Zustellfehler wird nur dann geheilt, wenn sowohl die Anordnung des Gerichts als auch das Schriftstück selbst den richtigen Empfänger nennen. Ist dort eine falsche Person angeführt, hilft es nicht, dass das Schriftstück beim empfangsberechtigten Vertreter gelandet ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 03.05.2021 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Zustellung ist der an eine gesetzliche Form geknüpfte Vorgang, durch den dem als Empfänger des Schriftstückes bezeichneten Adressaten Gelegenheit geboten wird, von einem im Auftrag des Gerichtes an ihn gerichteten Schriftstück Kenntnis zu nehmen. Eine Heilung einer unrichtig verfügten und dann fehlerhaft durchgeführten Zustellung (hier: das an die natürliche Person adressierte Schriftstück ist ohnehin dem empfangsbefugten Vertreter der Gesellschaft und damit der Gesellschaft selbst zugekommen sei) kann nur eintreten, wenn sowohl in der Zustellverfügung als auch auf dem Zustellstück der nach dem jeweiligen Verfahrensrecht richtige Empfänger (als solcher) genannt ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Jedenfalls dann, wenn der neue Vertreter als mittlerweiliger Stellvertreter der früheren Parteienvertreterin Zugang zu deren Kanzlei hatte, reicht es für die Heilung des Zustellmangels, dass ihm das dort elektronisch zugestellte Dokument zukam.OGH 3 Ob 128/18x, 14.08.2018
- Daran hat sich durch die so genannte „Privatisierung“ der Post nichts geändert.OGH 6 Ob 40/17a, 29.03.2017
- An den rechtmäßigen oder im Falle des § 7 ZustG tatsächlichen Vollzug der Zustellung knüpfen sich die Rechtswirkungen behördlicher, schriftlich ausgefertigter Erledigungen.OGH 6 Ob 93/09h, 05.08.2009
- Die Zustellung ist ein an eine gesetzliche Form geknüpfter, hoheitlicher Vorgang, durch den dem als Empfänger des Schriftstücks bezeichneten Adressaten Gelegenheit geboten wird, von einem im Auftrag des Gerichts an ihn gerichteten Schriftsatz Kenntnis zu nehmen. Sie hat also das Ziel, dem jeweiligen Adressaten das Schriftstück zukommen zu lassen.OGH 6 Ob 93/09h, 05.08.2009
- Unter Zustellung versteht man ein gesetzlich geregeltes Verfahren, das aus zwei rechtlich zu unterscheidenden Akten besteht. Dies sind einerseits die Zustellverfügung und andererseits der eigentliche Zustellvorgang, der die Zustellverfügung ausführt.OGH 6 Ob 93/09h, 05.08.2009
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- Hier: Unter dem unrichtigen Familiennamen der Antragsgegnerin konnte eine wirksame Zustellung nicht erfolgen.OGH 3 Ob 272/06f, 31.01.2007
- Hier: Zustellung eines Wechselzahlungsauftrages an die besachwaltete Beklagte heilt nicht durch Übergabe an die Sachwalterin, wenn die Beklagte in der Zustellverfügung und im Schreiben als Empfängerin bezeichnet ist.OGH 8 Ob 96/06k, 21.09.2006
- Dieser Grundsatz gilt auch für im Geltungsbereich des § 7 ZustG idF BGBl I Nr. 10/2004 bewirkte Zustellungen.OGH 8 Ob 96/06k, 21.09.2006
- Ausgehend von der erläuterten Offenlegungspflicht der Gesellschaft ist die Zustellung des in ihrem Zwangsstrafenverfahren ergangenen Strafbeschlusses an die Gesellschaft durch die Zustellung an den Geschäftsführer bewirkt. Hier: Die zuzustellende Entscheidung des Firmenbuchgerichts erfasste wie bei einheitlichen Streitgenossen nach der ZPO (§ 14 ZPO) sowohl die Gesellschaft als auch das Organ.OGH 6 Ob 124/05m, 14.07.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106442 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 17.
- OGH 8 ObA 19/21h, 03.05.2021, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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