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Heilt ein Zustellfehler, wenn der Brief trotzdem ankommt?

günstig für Empfänger betrifft Verfahrensparteien, Unternehmer, Gesellschaften, Beklagter
Nein, nicht ohne Weiteres. Ein Zustellfehler wird nur dann geheilt, wenn sowohl die Anordnung des Gerichts als auch das Schriftstück selbst den richtigen Empfänger nennen. Ist dort eine falsche Person angeführt, hilft es nicht, dass das Schriftstück beim empfangsberechtigten Vertreter gelandet ist.

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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 03.05.2021 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Zustellung ist der an eine gesetzliche Form geknüpfte Vorgang, durch den dem als Empfänger des Schriftstückes bezeichneten Adressaten Gelegenheit geboten wird, von einem im Auftrag des Gerichtes an ihn gerichteten Schriftstück Kenntnis zu nehmen. Eine Heilung einer unrichtig verfügten und dann fehlerhaft durchgeführten Zustellung (hier: das an die natürliche Person adressierte Schriftstück ist ohnehin dem empfangsbefugten Vertreter der Gesellschaft und damit der Gesellschaft selbst zugekommen sei) kann nur eintreten, wenn sowohl in der Zustellverfügung als auch auf dem Zustellstück der nach dem jeweiligen Verfahrensrecht richtige Empfänger (als solcher) genannt ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106442 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 17.

Im Gesetz

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